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Sitzungswoche 2 im Deutschen Bundestag

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Die politische Lage in Deutschland
  • Es geht voran in Europa. Die Verhandlungen zum dauerhaften Europäischen Rettungsschirm ESM sind soweit gediehen, dass der Vertragsentwurf den zuständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages in Kürze zugeleitet wird. Der ESM soll Anfang Juli in Kraft treten und 500 Milliarden Euro für die Stabilisierung der Eurozone bereitstellen. Er wird mit einem Barkapital von 80 Milliarden Euro ausgestattet. Wie bereits verabredet, soll im März überprüft werden, ob die maximale Ausleihsumme von 500 Milliarden Euro ausreichend ist. Bei der Debatte über eine mögliche Aufstockung des ESM ist zu bedenken, dass das Bereitstellen von Geld die Probleme nicht löst. Die betroffenen Euro-Länder müssen vielmehr ernsthaft und glaubwürdig an der Haushaltskonsolidierung arbeiten. Entsprechende Strukturreformen sind Bestandteil des bereits vereinbarten Euro-Plus-Paktes.
    Auch bei den Verhandlungen zum Fiskalpakt sind die Finanzminister so gut vorangekommen, dass er auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs am 30. Januar 2012 verabschiedet werden kann. Nationale Schuldenbremsen werden dann verbindlich. Nach dem Zwischenstand 19. Januar zufolge soll der EuGH Sanktionen verhängen können, wenn ein EU-Staat gegen die EU-Vorschriften verstoßen hat. Außerdem wurde die Schwelle für das Inkrafttreten des Vertrages gesenkt. Der Fiskalpakt soll nun gelten, wenn mindestens zwölf der Teilnehmerstaaten ihn ratifiziert haben. Weiterhin ist in den Erwägungsgründen ein Passus enthalten, dass nur die Staaten Hilfen aus dem ESM erhalten können, die auch den Fiskalpakt ratifiziert haben.


  • Leistungsverbesserungen für Demenzkranke und ihre Angehörigen. Menschen mit Demenz brauchen weniger eine medizinische Pflege im engeren Sinne als Betreuung und Anleitung im Alltag. Insbesondere für die Angehörigen stellt das eine große Belastung dar. Sie pflegen, oftmals unter großen körperlichen, aber auch seelischen Belastungen, aufopferungsvoll ihre Verwandten. Oft müssen sie ihr eigenes Leben auf die Bedürfnisse der Angehörigen ausrichten, nicht selten auch nach oder neben der eigenen Erwerbstätigkeit und der Versorgung der Kinder. Das verdient unsere ganze Anerkennung und Unterstützung. Da aber der gegenwärtige Pflegebegriff sich noch zu sehr auf körperliche Beeinträchtigungen konzentriert, berücksichtigt die Pflegeversicherung heute nur unzureichend den besonderen Hilfsbedarf von Menschen, die an Demenz erkrankt sind.
    Nachdem wir bereits in der letzten Wahlperiode mit einer entsprechenden Reform dafür Sorge getragen hatten, dass Demenzpatienten erstmals in die Pflegeversicherung einbezogen wurden, haben wir im Koalitionsvertrag mit der FDP vereinbart, diese Leistungen weiter zu verbessern und den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu fassen. Um bereits im Vorgriff auf den überarbeiteten Pflegebedürftigkeitsbegriff zeitnah Verbesserungen herbeizuführen, haben sich in der vergangenen Woche die Gesundheitspolitiker auf einen entsprechenden Maßnahmenkatalog verständigt. Für den ambulanten Bereich sieht er ab 2013 Folgendes vor:
    Menschen, die an Demenz leiden, ohne in eine Pflegestufe eingeteilt zu sein (Stufe 0), erhalten künftig erstmals Pflegegeld in Höhe von 120 Euro. Die bisher bereits mögliche Unterstützung von 100 bzw. 200 Euro im Monat bleibt davon unberührt. In der Pflegestufe I steigt der von der Pflegeversicherung ausgezahlte Betrag um 70 und in der Pflegestufe II um 85 Euro. Deutlich werden auch die Pflegesachleistungen erhöht: Demenzkranke in der Pflegestufe 0 erhalten 225 Euro, in der Pflegestufe I steigen die Leistungen um 215, in der Pflegestufe II um 150 Euro.
    Damit pflegende Angehörige sich leichter eine „Auszeit“ nehmen können, wird es auch finanzielle Verbesserungen bei der Kurzzeitpflege geben, die einen Heimaufenthalt von maximal vier Wochen vorsieht. Das Pflegegeld wird in diesen Fällen künftig zur Hälfte weitergezahlt. Gleichzeitig wird die Möglichkeit der Einstellung von zusätzlichen Betreuungskräften, die von der Pflegeversicherung bezahlten werden, auf alle stationären Versorgungsformen erstreckt.


  • Untersuchungsausschuss zu rechtsextremer Terrorgruppe. Der Deutsche Bundestag wird alles tun, um seinen Beitrag zu einer gründlichen, schnellen und effektiven Aufklärung der Aktivitäten der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ zu leisten. Hierfür werden die Fraktionen in einem gemeinsamen Antrag die Einrichtung eines Untersuchungsausschusses beschließen. Der Untersuchungsausschuss wird aus elf ordentlichen Mitgliedern bestehen, die sich zunächst ein Gesamtbild zur Terrorgruppe verschaffen sollen. Die Einsetzung eines Ermittlungsbeauftragten wird die Arbeit des Untersuchungsausschusses beschleunigen. Auf der Grundlage der Erkenntnisse soll der Untersuchungsausschuss Empfehlungen für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus aussprechen. Schlussfolgerungen, die aus der Aufarbeitung für die Struktur und Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden, ihre Zusammenarbeit und ihre Befugnisse zu ziehen sind, wollen wir zügig umsetzen.
  • Neben dem Untersuchungsausschuss werden Bund und Länder in einer gemeinsamen, paritätisch besetzten Kommission von vier Experten die Aufklärung der Sachverhalte vorantreiben und Schlussfolgerungen erarbeiten. Der Untersuchungsausschuss und die Bund-Länder-Kommission sind aufgerufen, sich zu ergänzen und sinnvoll zu kooperieren, damit zügig Ergebnisse erzielt werden. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass unsere Sicherheits- und Ermittlungsbehörden den Rechtsterrorismus wirksam bekämpfen und die unfassbare Mordserie restlos aufgeklärt wird.


  • Mit dem 2. Finanzmarktstabilisierungsgesetz setzen wir auf Bewährtes. Der im Jahr 2012 stark ansteigende Refinanzierungsbedarf mehrerer Mitgliedstaaten, die nachlassende konjunkturelle Entwicklung sowie die verschärften Eigenkapitalanforderungen an die Banken erhöhen erneut das Risiko von Zuspitzungen an den Finanzmärkten. Mit dem zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz nehmen wir unseren Teil der europäischen Verantwortung wahr und liefern unseren deutschen Beitrag zur Vermeidung von Ansteckungseffekten in der Währungsunion. Um rechtzeitig vorzubeugen, verabschieden wir in dieser Woche eine bis Ende 2012 befristete Wiedereröffnung des bewährten Finanzmarktstabilisierungsfonds (FMS bzw. Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung – SoFFin). In der parlamentarischen Anhörung zu dem Gesetz haben die geladenen Experten die Reaktivierung des SoFFin durchweg begrüßt. Sollte aufgrund unerwarteter struktureller Ausgaben des SoFFin die nach der Schuldenbremse zulässige maximale Kreditaufnahme überschritten werden, so hätte der Deutsche Bundestag einen Plan zur direkten Tilgung der erhöhten Bundesschuld zu beschließen.


  • Der Abzug aus Afghanistan beginnt. In dieser Woche werden wir über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) entscheiden. Die Mandatsobergrenze wird von jetzt 5.350 auf 4.900 Soldatinnen und Soldaten gesenkt. Der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan nimmt damit konkrete Form an: Nach zehn Jahren werden wir erstmals die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die dort einen tapferen Einsatz leisten, verringern. 2014 soll der Einsatz in seiner bisherigen Form beendet sein. Dabei muss jedoch klar sein, dass eine verantwortbare Übergabe der Sicherheit immer Vorrang hat vor der Verwirklichung ehrgeiziger Zeitpläne. Unser militärisches Engagement wird soweit reduziert, wie es sicherheitspolitisch zu verantworten ist. Ein zentrales Kriterium ist die Fähigkeit der Afghanen, die Lage in ihrem Land selber kontrollieren zu können. Dabei bleibt der Aufbau von staatlichen Strukturen insbesondere im Sicherheitssektor eine vordringliche Aufgabe. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung bei dem Ziel, den Übergabeprozess erfolgreich umzusetzen.

II. Die Woche im Parlament

  • Im Rahmen einer Gedenkveranstaltung im Plenarsaal werden wir der Opfer des Nationalsozialismus gedenken. Professor Dr. Marcel Reich-Ranicki wird anlässlich des nationalen Gedenktages eine Rede halten. Vor 66 Jahren, am 27. Januar 1945, hatten Truppen der Roten Armee das deutsche Konzentrationslager Auschwitz westlich von Krakau befreit. Seit 1996 ist der 27. Januar ein nationaler Gedenktag für die Opfer des Nationalsozialismus.


  • In dieser Woche wollen wir die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an dem Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) beschließen.


  • In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Zweite Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmepaketes zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz) verabschieden, mit dem der Finanzmarktstabilisierungsfonds für neue Anträge geöffnet werden soll. Das „Zweckgesellschaftsmodell“ wird erweitert, sodass es auch für Staatsanleihen Anwendung finden kann. Wie schon 2008 betragen der Garantierahmen 400 Mrd. Euro und die Kreditermächtigung 70 Mrd. Euro zuzüglich 10 Mrd. Euro mit Zustimmung des Haushaltsausschusses. Vorgesehen ist zudem die Stärkung des bankenaufsichtlichen Instrumentariums zur Gefahrenabwehr und die Nachschärfung der an Begünstigte zu stellenden Bedingungen. Auch werden einige Rahmenbedingungen präzisiert.


  • Mit einem gemeinsamen Antrag aller Fraktionen des Deutschen Bundestages wollen wir die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses beschließen, der umfassend Umfeld und Vernetzung der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ untersuchen und mögliche Versäumnisse von Bundesbehörden  auch in ihrem Zusammenwirken mit Landesbehörden  aufdecken sowie die Rolle von sogenannten V-Leuten im Verhältnis von Sicherheitsbehörden und Terrorgruppe aufklären soll. Der Untersuchungsausschuss soll zusätzlich einen Ermittlungsbeauftragten nach dem Gesetz über die Untersuchungsausschüsse erhalten, der die Fragenkomplexe aufbereiten soll, um auf diese Weise so zügig wie möglich Ergebnisse zu erzielen.


  • Wir debattieren in dieser Woche den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes. Dieser enthält detaillierte Regelungen, die in das Planungsrecht der Mitgliedstaaten eingreifen und Kompetenzen auf die EU-Ebene verlagern sollen. Die Koordinierungsaufgaben der „Europäischen Koordinatoren“ sind jedoch nicht vereinbar mit nationalen Regelungen und Planungsinstrumenten. Auch stellt das Fehlen eines Planungs- und Haushaltsvorbehalts ein unkalkulierbares Risiko für die jeweiligen nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten dar. Deshalb werden wir in einer Stellungnahme nach Art. 23 Abs. 3 GG unsere Bedenken zu Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit des Verordnungsvorschlags aufzeigen und die Bundesregierung auffordern, sich in den Ratsverhandlungen dafür einzusetzen, diese aufzulösen.


  • Der Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 1999/32/EG hinsichtlich des Schwefelgehalts von Schiffskraftstoffen steht zur Debatte an. Damit soll die sog. Schwefelrichtlinie im Wesentlichen an die Regeln eines Übereinkommens der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) angeglichen werden. Da der Richtlinienvorschlag keine gemeinsamen Schwefelgrenzwerte für alle Mitgliedstaaten vorsieht, fordern wir die Bundesregierung in einer Entschließung u. a. auf, die Seeschifffahrt bei ihren Anstrengungen zur Einhaltung strengerer Grenzwerte zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass die Grenzwerte auch außerhalb der Schwefelemissionsüberwachungsgebiete gelten.


  • Die Bundesregierung wird in dieser Woche über ihre Forschungsagenda für den demografischen Wandel – Das Alter hat Zukunft berichten. In dieser Forschungsagenda fassen die verschiedenen Ressorts unter Federführung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung ihre laufenden und geplanten Aktivitäten in diesem Bereich zusammen. Die Forschungsagenda ist zunächst auf fünf Jahre angelegt.


  • Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Vierzehnten Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes wird die EU-Richtlinie über Flughafenentgelte umgesetzt und eine weitergehende Regelung des Verfahrens zur Genehmigung von Flughafenentgelten festgeschrieben. In der Entgeltordnung von Verkehrsflughäfen ist zwingend eine Differenzierung nach Lärmschutzgesichtspunkten vorzunehmen; darüber hinaus soll bei Verkehrsflughäfen eine Differenzierung nach Schadstoffemissionen erfolgen. Das Gesetz enthält erstmalig Regelungen über (zivile) unbemannte Luftfahrtsysteme („Drohnen“).


  • Das Bundeskabinett hat im Dezember 2009 die Errichtung einer Deutschen Digitalen Bibliothek (DDB) beschlossen. Diese soll über ein einziges nationales Portal allen Bürgern den Zugang zu dem seit Jahrhunderten öffentlich gesammelten und bewahrten Kulturgut gewähren und es multimedial erschließen. Der Pilotbetrieb ist für Mitte 2012 geplant. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Digitalisierungsoffensive für unser kulturelles Erbe beginnen würdigen wir das positive Engagement der Bundesregierung bei der Bewahrung und Vermittlung unseres kulturellen Erbes. Da der Staat dies nicht allein leisten kann, begrüßen wir die Einbeziehung privater Unternehmen.


  • Zur Beschlussfassung steht der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Gleichwertigkeit von Berufsbildung und Abitur gewährleisten an. Anlass hierfür ist, dass sich auf Grundlage einer Empfehlung des Europäischen Parlaments für einen Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR) die Bundesregierung und die KMK auf die Entwicklung eines Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) verständigen. Die für die jeweiligen Bildungsabschlüsse verantwortlichen Stellen ordnen diese den einzelnen Niveaustufen zu. Mit dem Antrag setzen wir uns dafür ein, dass die Zuordnung zu entsprechenden Niveaustufen die Gleichwertigkeit von dreijähriger Berufsbildung und Abitur zum Ausdruck bringt.


  • Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt wollen wir dazu beitragen, die Attraktivität des Wassersporttourismus zu sichern und zu steigern. Jenseits der aktuellen Bemühungen, die bisherigen Sportbootführerscheinprüfungen zu deregulieren, sieht der Antrag vor, die generellen Anforderungen an eine Führerscheinpflicht abzusenken, ohne dass es zu Abstrichen bei der Sicherheit kommt. Die Grenze, ab der eine Führerscheinpflicht gilt, soll von 5 auf 15 PS erhöht werden. Wegen des großen Erfolges des Charterscheins sollen zudem weitere Gebiete für eine solche Regelung ausgewiesen werden. Weitere Forderungen sind gerichtet auf Erleichterungen für Funkzeugnisse und Mindeststandards für die Ausbildung, Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten und Scheckkarten-Führerscheine.


  • Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit weltweit verbessern bestärkt die Bundesregierung in ihrem Ziel, die Entwicklung des ländlichen Sektors zu einem Förderschwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik auszubauen. Dabei soll durch die Unterstützung von „Good Governance“ auf eine Verbesserung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Entwicklungsländern hingewirkt werden. Auch sollen die Partnerländer dafür gewonnen werden, ländliche Räume zu entwickeln und damit ihren Verpflichtungen zur Durchsetzung des Menschenrechts auf Nahrung in ihren Ländern nachzukommen. Hintergrund des Antrages ist die Tatsache, dass die Zahl der Hungernden seit 1997 wieder ansteigt und 2009 auf eine „Rekordzahl“ von etwa eine Milliarde Menschen angestiegen ist. Damit ist das Erreichen des Millenniumentwicklungszieles, den Anteil der Hungernden auf der Welt bis zum Jahre 2015 auf die Hälfte zu reduzieren, in weite Ferne gerückt.

III. Daten und Fakten
  • Finanzierungsüberschuss in der Sozialversicherung. Die Sozialversicherung verzeichnete in den ersten drei Quartalen des vergangenen Jahres einen Finanzierungsüberschuss von rund 6 Mrd. Euro. Gemessen am vergleichbaren Vorjahreszeitraum, der noch ein Finanzierungsdefizit von 3,9 Mrd. Euro aufgewiesen hatte, entspricht dies einem Anstieg der Einnahmen um 2,4% auf 385,7 Mrd. Euro bei Ausgaben, die sich leicht unter dem Niveau der ersten drei Quartale 2010 bewegten.
    Die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung erhöhten sich in den ersten drei Quartalen 2011 um 1,8% auf 186,3 Mrd. Euro und stehen einem geringeren Anstieg der Ausgaben gegenüber. Damit ergab sich im ersten bis dritten Quartal für die gesetzliche Rentenversicherung ein Finanzierungsdefizit von 0,5 Mrd. Euro (Vorjahreszeitraum 2,7 Mrd. Euro). Auch die Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherungen verzeichneten einen Anstieg: Im Vergleich zu den ersten drei Quartalen 2010 erhöhten sie sich um 5,4% auf 139,8 Mrd. Euro. Währenddessen wurde die Ausgabenentwicklung gedämpft durch die Wirkungen des zum 1. Januar 2011 in Kraft getretenen Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Innerhalb der ersten drei Quartale 2011 ergab sich für die gesetzliche Krankenversicherung insgesamt ein Finanzierungsüberschuss von rund 5,3 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,1 Mrd. Euro). Zwar entwickelten sich die Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit im ersten bis dritten Quartal 2011 rückläufig. Durch die sich fortsetzende gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ging damit allerdings ein starker Rückgang der Ausgaben einher, sodass sie für die ersten drei Quartale 2011 einen Finanzierungsüberschuss von 1,2 Mrd. Euro aufweist.
    (Quelle: Statistisches Bundesamt)


  • Aktuelle Ergebnisse der Bevölkerungsstrukturdaten 2011. Im Jahr 2011 lag der Anteil der Ein-Personen-Haushalte in Deutschland bei 39,6% und blieb damit nahezu unverändert zum Vorjahr. Der Anteil der Mehrpersonen-Haushalte ohne Kinder 2011 lag bundesweit bei 31,2% und damit wie schon im Vorjahr über dem Anteil der Haushalte mit Kindern (29,2%). Der Anteil der Haushalte mit Kindern ist insbesondere in ländlichen Regionen hoch.
    Im Hinblick auf die Altersstruktur haben die Senioren-Haushalte (60+) mit 34,9% den größten Anteil, gefolgt von den 40-49jährigen mit 21,2% und den 50-59jährigen mit 17,4%. Der Anteil der jungen Haushalte ist im gesamtdeutschen Vergleich am geringsten: Auf die Haushalte der 30-39jährigen mit 15% folgt der Anteil der Haushalte unter 30 Jahren mit 11,5%. Der höchste Anteil junger Haushalte findet sich in Berlin – mit 15,7% liegt die Hauptstadt knapp 36% über dem Bundesdurchschnitt.
    Den höchsten Anteil verzeichnet Berlin auch bei den Haushalten mit geringem Nettoeinkommen: An Haushalten mit einem Monatsnettoeinkommen unter 1.100 Euro übersteigt die Stadt mit 24,7% den bundesweiten Durchschnitt um fast 75%. Der niedrigste Anteil an Geringverdienern findet sich mit 9,8% in Baden-Württemberg. Die Topverdiener-Haushalte mit einem Nettoeinkommen von mehr als 7.500 Euro finden sich vor allem in Hessen (5,3%), gefolgt von Bayern (4,7%) und Baden-Württemberg (4,5%).
    (Quelle: Gesellschaft für Konsumforschung)


  • Zahl der BAföG-Empfänger steigt. Die Zahl der BAföG-Empfänger ist zwischen 2008 und 2010 um 16% von 333.000 auf 386.000 gestiegen. Im selben Zeitraum stiegen auch die durchschnittlichen monatlichen Förderbeiträge von 389 Euro auf 436 Euro. Insgesamt profitieren 25,8% aller Studenten vom BAföG, wobei vor allem die Zahl der Empfänger im Ausland in den letzten Jahren einen starken Anstieg verzeichnete (plus 54%). Die Ausgaben für das BAföG beliefen sich im Jahr 2010 auf 2,9 Mrd. Euro. In 2008 lagen sie noch bei 2,3 Mrd. Euro.
    Grund für die Steigerungen sind insbesondere die Verbesserungen durch das 22. und 23. BAföG-Änderungsgesetz, die zum 1.1.2008 und zum 1.10.2010 in Kraft traten. Sie brachten die Erhöhung der Bedarfssätze erst um zehn und dann nochmals um zwei Prozent, die Erweiterung des Kreis der BAföG-Berechtigten durch die Erhöhung der Altersgrenze für Masterstudierende auf 35 Jahre sowie die Anhebung des Freibetrags beim Elterneinkommen um zunächst acht und dann nochmals drei Prozent.
    (Quelle: BAföG-Bericht der Bundesregierung)
 
 
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ZITAT:

Aus dem Artikel „Linke Verfassungsfeinde“, erschienen in der FAZ vom 25.01.2012

„Wenn es nach der Linkspartei ginge, müsste der Verfassungsschutz im Kampf gegen den Rechtsextremismus vor den Abgeordneten der NPD einen Bogen machen. Denn Abgeordneter ist Abgeordneter, und wenn die Linkspartei für sich in Anspruch nimmt, die Beobachtung ihrer Mandatsträger sei unzulässig, müsste das auch für alle anderen gelten.“

 

KOCHBUCH: MEINE HEIMAT, MEINE REZEPTE

 

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