
Mit einer
Gedenkveranstaltung im Plenum anlässlich des Nationalen Gedenktages „17. Juni 1953“ erinnern wir an den Volksaufstand in der DDR vor 57 Jahren.
In dieser Woche wollen wir die
Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nation Interim Force in Lebanon (UNIFIL) beschließen. Das Bundestagsmandat soll bis zum 30. Juni 2011 verlängert werden, wobei die personelle Obergrenze von 800 auf 300 Soldaten und Soldatinnen abgesenkt wird. Die deutsche Marine hilft als Teil des seit 2006 laufenden VN-Einsatzes, den Waffenschmuggel an die radikal-islamische Hisbollah zu verhindern. Künftig wird der Schwerpunkt der deutschen Beteiligung bei der Ausbildung und dem Fähigkeitenaufbau der libanesischen maritimen Streitkräfte liegen. Sowohl die libanesische als auch die israelische Regierung haben ausdrücklich um die Aufrechterhaltung des deutschen Engagements gebeten.
Auch die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Friedensmission der Vereinten Nationen im Sudan (UNMIS) steht zur Beschlussfassung an. Das Bundestagsmandat soll bis zum 15. August 2011 verlängert werden. Die VN-Mission ist als stabilisierendes Element zur Wahrung der Sicherheit der Zivilbevölkerung im Sudan unverzichtbar. Die deutschen Kräfte leisten hierfür einen wichtigen Beitrag. Die personelle Obergrenze des deutschen Beitrages beträgt weiterhin 75 Soldatinnen und Soldaten, die im Schwerpunkt zur Wahrnehmung von Militärbeobachteraufgaben und in von UNMIS gebildeten Stäben und Hauptquartieren eingesetzt sind.
Ebenfalls wollen wir die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der AU/UN-Hybrid-Operation in Darfur (UNAMID) beschließen. Das Bundestagsmandats wird bis zum 15. August 2011 verlängert. Diese VN-Mission dient als stabilisierendes Element der Verbesserung der Sicherheitslage in Darfur und begleitet die politischen Bemühungen um ein Ende der dortigen Krise. Die personelle Obergrenze des deutschen Beitrages wird von 250 Soldatinnen und Soldaten auf 50 reduziert, weil der strategische Lufttransport nicht abgefragt wurde.
Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91e) wird die verfassungsrechtliche Grundlage für eine Neuorganisation und Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende geschaffen werden. Das ebenfalls in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für Arbeitssuchende dient der Anpassung der Grundsicherung für Arbeitsuchende an die verfassungsrechtlichen Vorgaben. Danach arbeiten die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen im Regelfall in gemeinsamen Einrichtungen, den Jobcentern, zusammen. Daneben werden die bestehenden Optionskommunen dauerhaft abgesichert. Zusätzlich können nach einem geregelten Verfahren und nach festgelegten Kriterien weitere Optionskommunen zugelassen werden. Mindestens drei Viertel aller Grundsicherungsstellen werden Jobcenter, höchstens ein Viertel (maximal 110) werden Optionskommunen sein. Weiteres zentrales Element der Neuorganisation ist die Verbesserung der Verantwortlichkeiten und Aufsichtsbeziehungen zwischen den Gremien auf lokaler Ebene sowie auf Landes- und Bundesebene.
Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 wird die Entscheidung im Koalitionsvertrag umgesetzt, die Dauer des Grundwehrdienstes bis spätestens zum Januar 2011 von neun auf sechs Monate zu verkürzen. Dies wirkt sich unmittelbar auf das Wehrpflichtgesetz und mittelbar auf das Zivildienstgesetz aus. Die Regelung gilt erstmals für Wehr- und Zivildienstleistende, die ihren Dienst ab dem 1. Juli 2010 antreten werden. Es werden weitere Folgeänderungen festgelegt, wie z.B. die Abschaffung des abschnittsweisen Grundwehrdienstes und damit auch des abschnittsweisen Zivildienstes, die Verkürzung des Zivil- oder Katastrophenschutzes, die Einführung eines freiwilligen zusätzlichen Zivildienstes, die Änderung des Wehrsoldgesetzes und der Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung.
In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Instituten und Versicherungsunternehmen verabschieden, welches als Reaktion auf die Finanzmarktkrise internationale Prinzipien an angemessene und transparente Vergütungssysteme umsetzt. Es handelt sich um die vom Financial Stability Board im Jahre 2009 entwickelten und von den G-20 gebilligten Prinzipien für Standards für solide Vergütungspraktiken, die verhindern sollen, dass zukünftig Vergütungsstrukturen insbesondere im Bankbereich zur Übernahme von Risiken beitragen. Dazu werden im Kreditwesengesetz (KWG) und im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die schon bestehenden gesetzlichen Anforderungen an das Risikomanagement von Instituten und Versicherungsunternehmen um Vorgaben für angemessene und transparente Vergütungssysteme erweitert. Gestärkt werden auch die Eingriffsrechte der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Das in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz zur Änderung des Bundeswaldgesetzes dient der Anpassung einiger Fachregelungen an die aktuellen Anforderungen, z.B. werden sogenannte „Agroforstsysteme“ (Anbau von schnell wachsenden Holzarten zur Energieproduktion) wie schon Kurzumtriebsplantagen vom Waldbegriff ausgenommen. Außerdem sollen Waldbesitzer von Verkehrssicherungspflichten entlastet werden, die sich aus der zunehmenden Nutzung des Waldes durch ein verändertes Freizeitverhalten ergeben.
In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse zur Verabschiedung an, mit dem das Erfordernis der Nachhaltigkeitszertifizierung auf den 1. Januar 2011 verschoben wird, um kurzfristige Marktengpässe auf dem Markt für flüssige Biomasse zu verhindern. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die zu seiner Ausführung erlassene Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung schreiben vor, dass flüssige Biomasse (z.B. Rapsöl, Palmöl, Sojaöl) ab 1. Juli 2010 grundsätzlich nur noch dann nach dem EEG vergütet werden kann, wenn sie nachhaltig hergestellt worden ist. Die Nachhaltigkeit muss im Rahmen eines Zertifizierungsverfahrens nachgewiesen werden. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass der hierfür vorausgesetzte Aufbau privatwirtschaftlich organisierter Zertifizierungsstrukturen mehr Zeit in Anspruch nimmt, als bei Erlass der Verordnung erwartet.
Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Sechsten Gesetz zur Änderung des Weingesetzes wird Fehlentwicklungen in bestimmten Weinanbaugebieten in Bezug auf die Anwendbarkeit der geltenden Hektarertragsregelung entgegen gewirkt. Ursache für die Fehlentwicklungen sind neue Verfahren vor allem beim Auspressen der Trauben. Die neue Regelung soll bereits zur Ernte 2010 Anwendung finden.
Im Zentrum des in zweiter und dritter Lesung anstehenden Dritten Gesetzes zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze stehen Fusionen von Berufsgenossenschaften, die im Rahmen des „Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung“ (UVMG) aus dem Jahr 2008 erfolgen müssen. Das UVMG sah bis zum 31.12.2009 die Reduzierung der Zahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften auf neun vor. Da die Trägerzahl sich auf freiwilliger Basis bisher nur auf dreizehn verringert hat, soll der Gesetzgeber nun weitere Fusionen von Berufsgenossenschaften per Gesetz anordnen. Die Fusionen sollen bis zum 1. Januar 2011 erfolgen.
Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Bundesbesoldungs- und –versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 werden die Dienst- und Versorgungsbezüge im Bund unter Berücksichtigung des Tarifabschlusses für die Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes vom 27. Februar 2010 an die Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse angepasst. Wegen der derzeit anstehenden Haushaltseinsparungen wird die ursprünglich für 2011 wieder vorgesehene Zahlung des Weihnachtsgeldes erneut für einen befristeten Zeitraum ausgesetzt. Die Bundeskanzlerin, Bundesminister und Parlamentarischen Staatssekretäre werden auf Wunsch der Bundesregierung von der Erhöhung der Bezüge ausgenommen.
Das in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen enthält erhebliche Vereinfachungen und Erleichterungen des Vollstreckungshilfeverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der EU im Bereich der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Nach den Rahmenbeschlüssen zum Europäischen Haftbefehl, zur Sicherstellung von Beweismitteln und zur Anerkennung von Einziehungsentscheidungen handelt es sich um das vierte Rechtsinstrument, das auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen beruht.
In zweiter und dritter Lesung wollen wir das 23. Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes verabschieden, mit dem durch spürbare Leistungs- und Strukturverbesserungen das BAföG als individuelle Bildungsfinanzierung weiterentwickelt wird. Die Bedarfssätze der Auszubildenden werden im Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz und im SGB III um zwei Prozent angehoben, die Freibeträge um drei Prozent. Auch wird die Vereinbarkeit von individueller Familien- und Ausbildungsplanung verbessert. Das ebenfalls in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms ist neben dem BAföG und Bildungssparen eine weitere Säule der Studienfinanzierung, die auf den Abbau von Hürden gerichtet ist, an denen individueller Bildungsaufstieg scheitern kann. Die Stipendien in Höhe von 300 Euro monatlich sollen zur Hälfte von der Wirtschaft finanziert werden. Das Stipendienprogramm zielt darauf ab, begabte Studierende zu unterstützen, die Eigenverantwortung und Profilentwicklung der Hochschulen zu stärken und dadurch auch zur Etablierung einer neuen Stipendienkultur in Deutschland beizutragen.
Das in zweiter und dritte Lesung anstehende Gesetz zur Änderung krankenversicherungsrechtlicher und anderer Vorschriften sieht die Verlängerung der befristeten Übergangsregelung zur Einbeziehung privater Abrechnungsstellen bei der Abrechnung von ambulanten ärztlichen Leistungen bei Selektivverträgen und bei der Notfallbehandlung im Krankenhaus bis zum 30. Juni 2011 vor. Zudem erfolgen einzelne Anpassungen an aktuelle Entwicklungen und Klarstellungen. Zudem werden berufszulassungsrechtliche Regelungen für Apotheker, Ärzte, Zahnärzte, Berufe in der Krankenpflege sowie Hebammen europarechtskonform ausgestaltet.
Mit dem in erster Lesung zur Beratung anstehenden Gesetz zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes werden Unklarheiten bei der SED-Opferentschädigung beseitigt und punktuelle Verbesserungen vorgenommen. So wird etwa durch Änderungen bei der Feststellung der Bedürftigkeit die Benachteiligung von Anspruchsberechtigten mit Kindern für die Opferrente für politisch Verfolgte in der SBZ/DDR beseitigt.
In erster Lesung beraten wir das Gesetz für bessere Beschäftigungschancen am Arbeitsmarkt – Beschäftigungschancengesetz, das verschiedene Regelungen enthält, die in jeweils spezifischer Weise zur Sicherung oder zur Erschließung von Beschäftigungsmöglichkeiten beitragen sollen. Um die Auswirkungen von Personalabbau in Zeiten der Wirtschaftskrise und des Strukturwandels abzufedern und den Arbeitgebern Planungssicherheit zu geben, werden die Erleichterungen der gesetzlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld verlängert.
Im Zusammenhang mit der zur Beratung anstehenden Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen Aktionsplan urbane Mobilität ist auf die Wahrung des Subsidiaritätsgrundsatzes und des kommunalen Selbstverwaltungsrechts zu achten, da der vorgelegte Aktionsplan trotz anderslautender Erklärungen der Kommission auf neue legislative Maßnahmen angelegt ist.