Der Petitionsausschuss – eine Herzensangelegenheit
Das Petitionsrecht ist seit 1949 im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert. Damit hat Jedermann das Recht, sich mit seinen Bitten und Anliegen an die deutsche Volksvertretung zu wenden. Hierbei handelt es sich um eines der grundlegendsten Prinzipien der Demokratie und eines der ältesten Anliegen der Menschheit. Das Petitionsrecht bietet die Möglichkeit einer aktiven Mitgestaltung der Politik und fördert gleichzeitig politische Integration und Verantwortung. An die 20.000 Petitionen werden jährlich an den Bundestag weitergereicht, ein großer Teil von diesen Petitionen wird im Petitionsausschuss behandelt. Aufgabe des Ausschusses ist es, das Anliegen des Petenten zu überprüfen. Basierend auf dieser Analyse wird dann über den Weitergang der Petition entschieden. Der Petitionsausschuss bildet damit die Schnittstelle zwischen Parlament und Bürgern und leisten einen beträchtlichen Teil zur Stärkung der Demokratie.